Anschreiben-Empfänger

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Eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Serienbrief in etg24 ist die Definition des Anschreiben-Empfängers in jedem Vertragsverhältnis. Falls Sie bisher noch keine Anschreiben-Empfänger hinterlegt haben, können wir Sie unterstützen.
Unsere IT-Abteilung kann in all Ihren Objekten in jedem Vertragsverhältnis einen Anschreiben-Empfänger hinterlegen. Beachten Sie, dass etg24 bei mehreren Personen im Vertragsverhältnis einen beliebigen Teilnehmer des Vertrags als Anschreiben-Empfänger definiert.

Der Anschreiben-Empfänger steuert, für welche Personen ein Anschreiben über etg24 generiert wird. Diese Funktion wird bei der jeweiligen Person im Vertrag über das Zahnradsymbol aktiviert. Dabei gibt es vier verschiedene Fallkonstellationen:

Fall 1: Es gibt nur einen Eigentümer im Vertragsverhältnis. Ist nur ein Eigentümer im Vertrag angelegt, sollte dieser immer als Anschreiben-Empfänger gekennzeichnet sein. (Außer er hat mehrere Einheiten in einem Objekt, vergleiche Fall 4)

Fall 2: Es gibt zwei Eigentümer im Vertragsverhältnis. Sind beide im Kontaktprofil als Anschreiben-Empfänger hinterlegt, erhalten Sie zwei Anschreiben pro Vertrag. Um nur ein Anschreiben pro Vertrag zu erhalten, sollte nur bei einer Person der Anschreiben-Empfänger aktiviert sein. (Hinweis: Bei 2 Eigentümern, wird der Name des Eigentümers 1 und der Name des Eigentümers 2 im Anschriftenfeld angedruckt)

Fall 3: Es gibt mehr als zwei Eigentümer. Wählen Sie bei dem Eigentümer „Anschreiben-Empfänger“, welcher im Anschriftenfeld angedruckt werden soll. (Hinweis: Bei mehr als zwei Eigentümer im Vertragsverhältnis, werden die anderen Eigentümer aus Platzgründen nicht im Anschreiben mit angedruckt.) Soll für mehrere Eigentümer ein eigenes Anschreiben erfolgen, sollte jeder als Anschreiben-Empfänger markiert werden.

Fall 4: Ein Eigentümer hat mehrere Einheiten. Hat ein Eigentümer mehrere Einheiten z.B. eine Wohnung und einen Stellplatz und soll nur ein Anschreiben generiert werden, so darf nur in einer Einheit die Eigenschaft „Anschreiben-Empfänger“ hinterlegt werden.

 

Wichtige Hinweise:

  • Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Es wird lediglich automatisiert einem Vertragsteilnehmer die Eigenschaft “Anschreiben-Empfänger” hinterlegt. (Es kann bspw. nicht sichergestellt werden, dass die Dame bei einem Ehepaar als Anschreiben-Empfänger definiert wird und damit als erste Person im Anschreiben genannt wird). 


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