Das Onlineportal etg24 ist der zentrale Ort rund um die Immobilie für Eigentümer und Verwalter. Integriert im Kundenportal kann eine Abstimmung für alle Beteiligten schnell, digital und einfach durchgeführt werden.
Unsere Lösung etg24 umfasst den gesamten Prozess innerhalb eines Umlaufverfahrens:
Umlaufbeschluss beantragen
Möchte ein Wohnungseigentümer oder Verwaltungsbeirat einen Umlaufbeschluss initiieren, kann dieser das bequem im Kundenportal etg24 beantragen. Mittels unserer vorgefertigten Serviceformulare für viele verschiedene Anwendungsfälle ist eine strukturierte und schnelle Kommunikation möglich. Der Beantragende füllt im Fall des Umlaufbeschlusses das Serviceformular „Beschlussantrag für Umlaufbeschluss stellen“ im Portal aus und der Verwalter leitet die Abstimmung danach in die Wege.
Mit wenigen Klicks eine Online-Abstimmung erstellen
In etg24 können Verwalter unter dem Menüpunkt „Abstimmungen“ blitzschnell einen Umlaufbeschluss erstellen. Dafür geben Sie der Abstimmung einen Titel, wählen den Abstimmungstyp „Umlaufbeschluss“ und einen Endtermin der Abstimmung aus. Danach legen Sie fest, worüber abgestimmt werden soll. Sie können innerhalb eines Umlaufbeschlusses auch mehrere Abstimmungspunkte anlegen. Zu jedem Abstimmungstext gehört ein Titel und Beschlusstext. Außerdem erfolgt eine Auswahl über die Gewichtung der Stimmen (nach Kopfprinzip, Miteigentumsanteilen oder Einheiten) und über die Art des Umlaufbeschlusses (Einstimmigkeit nach § 23 Abs. 3 S. 1 WEG oder einfache Mehrheit nach § 23 Abs. 3 S. 2 WEG). Dadurch müssen Hausverwalter keine mühsame Auszählung vornehmen, da etg24 das komplett automatisiert erledigt.
Eine digitale Abstimmung im Kundenportal ermöglicht eine einfache Ergebnisvisualisierung. Sie können sogar eine Live-Visualisierung aktivieren. Damit sehen die etg24 nutzenden Eigentümer in Echtzeit das aktuelle Abstimmungsergebnis. Nachdem Sie alle Einstellungen getätigt haben, aktivieren Sie mit nur einem Klick die Abstimmung.
Abstimmung digital oder analog
Die „Online-Eigentümer“ werden direkt über die Abstimmung benachrichtigt und können im Portal oder in der App mit wenigen Klicks abstimmen. Natürlich gibt es immer wieder Wohnungseigentümer, die (noch) nicht „online“ sind. Für die „Offline-Eigentümer“ steht eine praktische Druckfunktion des Umlaufbeschlusses bereit. So können auch auf Postversand bestehende Kunden im Umlaufverfahren berücksichtigt werden.
Automatisierte Auswertung
Nach Ablauf der Frist oder manueller Beendigung der Abstimmung durch den Verwalter erfolgt die Auswertung. Bei den „Offline-Eigentümern“ wird das postalisch zurückgemeldete Ergebnis einfach nachgetragen. Ab dann funktioniert alles automatisiert und etg24 errechnet das Ergebnis. Die Software etg24 hat eine saubere wohnungswirtschaftliche Datenstruktur und kann damit Mehrheitsentscheidungen nach verschiedensten Stimmgewichtungen berechnen.
Veröffentlichung
Nach Auswertung kann der Verwalter mit einem Klick den Umlaufbeschluss veröffentlichen. Die Nutzer werden darüber benachrichtigt und können das Ergebnis bequem im Portal abrufen. Außerdem praktisch ist, dass im Kundenportal alle Beschlüsse jeder Zeit einsehbar und einem Ort archiviert sind.
Beschlusssammlung
Sofern alle Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen fortlaufend in etg24 erfasst und nummeriert wurden, erhält man daraus die erforderliche Beschlusssammlung, welche der Eigentümer in einem separaten Menüpunkt abrufen kann.