Auch bei der Abkürzung WEG kommt es zu Verwechslungen: Einerseits wird das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht so bezeichnet, andererseits die Wohnungseigentümergemeinschaft, die ebenso wie ihre notwendige Verwaltung in jenem Gesetz geregelt ist.
Demnach liegt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dann vor, wenn ein Wohnhaus oder eine Wohnanlage aus Eigentumswohnungen besteht – und zwar auf der Grundlage der notariell beurkundeten Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Dabei entsteht neben dem Sondereigentum der verschiedenen Wohnungseigentümer auch Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel das Grundstück an sich, aber auch Anlagen, Einrichtungen und Gebäudeteile, die nicht zum Sondereigentum zählen oder Dritten gehören.
Genau mit diesem Gemeinschaftseigentum beschäftigt sich die WEG-Verwaltung: Sie befasst sich mit allen Belangen rund um die Immobilie, um das Vermögen der Gemeinschaft zu schützen und die mit dem Gemeinschaftseigentum verbundenen Pflichten zu erfüllen. Die Eigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsentscheid eine professionelle Immobilienverwaltung, die auf die WEG-Verwaltung spezialisiert ist, oder bereits einen zertifizierten Verwalter, bestellen. Bei kleineren WEG können Aufgaben auch von einem bzw. mehreren Eigentümern in eigener Regie erledigt werden.