Zunächst sollen die Begrifflichkeiten im Detail geklärt werden, um Missverständnisse in puncto Wohnungsverwaltung zu vermeiden. Die Immobilienverwaltung ist vielseitig und aufwändig: Die Arten der Verwaltung lassen sich in WEG-Verwaltung, WEG-Wohnungsverwaltung bzw. Sondereigentumsverwaltung und Mietverwaltung unterteilen.
Die WEG-Verwaltung befasst sich mit der Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Rechtliche Rahmenbedingungen sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) festgelegt. In § 1 Abs. 5 WEG ist definiert: “Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundstück und das Gebäude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.”
Daraus geht im Umkehrschluss einher, dass Angelegenheiten rund um das jeweilige Sondereigentum nicht die Eigentümergemeinschaft betreffen, also nicht von der WEG-Verwaltung umfasst sind. Die sogenannte Sondereigentumsverwaltung oder WEG-Wohnungsverwaltung liegt im Aufgabenbereich eines jeden Eigentümers – oder einer von ihm beauftragten Hausverwaltung. Hier sind die Belange der Wohnungseigentümer zu wahren, die ihre Immobilie vermieten und für deren Werterhalt bzw. -steigerung Sorge tragen. Bei der WEG-Wohnungsverwaltung haben Eigentümer natürlich ein Interesse daran, dass ihr Sondereigentum, also die Wohnungen, vermietet sind und sie zuverlässig die geplanten Einnahmen generieren.
Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern, die einem Eigentümer gehören, gibt es keine Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Wird hier eine Verwaltung beauftragt, die sich um die Vermietung und Instandhaltung kümmert, spricht man von der Mietverwaltung.
Es lässt sich festhalten, dass die Wohnungsverwaltung und deren Aufgaben von den jeweiligen Interessen geprägt sind:
- die WEG-Verwaltung nimmt die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft und damit möglichst aller Eigentümer wahr
- Die WEG-Wohnungsverwaltung/Sondereigentumsverwaltung nimmt Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft die Verwaltung ihres Sondereigentums ab
- die Mietverwaltung unterstützt einen Immobilieneigentümer bei der Vermietung und der Betreuung seiner Mieter
Aus den unterschiedlichen Interessenlagen ergeben sich sowohl verschiedene aber auch gleichartige Aufgaben, die ein Verwalter für die WEG, Eigentumswohnungen oder Eigentümer zu erledigen hat.