Für Eigentümerversammlungen gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Das heißt, die Verwaltung muss sicherstellen, dass nur berechtigte Eigentümer an der Online Eigentümerversammlung teilnehmen können. Ein individuelles Benutzerprofil mit einem eigenen Passwort für jeden Online-Teilnehmer ist hierfür ratsam. Bei Online-Lösungen spielt das Thema Datenschutz ebenfalls eine große Rolle. Vorteilhaft ist es ein Tool zu wählen, welches DSGVO-konform ist. Eine Online-Abstimmung über etg24 erfüllt die notwendigen Datenschutzstandards. Wird eine Ton- und Videoübertragung vereinbart, sind alle Eigentümer darüber zu belehren, dass ein Mitschnitt der digitalen Eigentümerversammlung nicht erlaubt ist.
Auch bezüglich der Durchführung einer hybriden Eigentümerversammlung gibt es einige Besonderheiten. Zunächst einmal benötigt es einen geeigneten Versammlungsraum, in welchem die Präsenz- und Online-Teilnahme miteinander vereinbar sind. Eine stabile Internetverbindung gehört hier zur Grundvoraussetzung. Die Versammlungsleitung ist außerdem verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf und die benötigte Technik wie der Hardware (Kamera und Mikrofone) und Software. Eine besondere Herausforderung kann die Leitung der hybriden Versammlung darstellen. Je nach Ausgestaltung muss die Versammlungsleitung Wortmeldungen in Präsenz und online, Rückfragen zu bspw. technischen Problemen, Chatbereiche und die Auszählung der Stimmen koordinieren. Erfahren Sie im Folgenden, wie Versammlungen mit etg24 möglichst praxistauglich organisiert werden können.