Wirtschaftsplan in der WEG
Die Instandhaltung, Reparatur aber auch die reine Bewohnung eines Objekts verursachen Kosten, welche durch Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt werden müssen. Um die erforderlichen Einnahmen auf die anfallenden Kosten abstimmen und die Liquidität der Gemeinschaft sicherstellen zu können, ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Wie genau ein solcher Wirtschaftsplan aussieht, wer für die Erstellung verantwortlich ist, und welche sonstigen Anforderungen einzuhalten sind, wird Ihnen in diesem Beitrag erläutert.