
Beschlusssammlung
Im Laufe der Jahre nimmt die Zahl von Beschlüssen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer weiter zu. Mitunter kann es auch vorkommen, dass alte Beschlüsse angefochten oder aufgehoben werden. Für die Eigentümer wäre es schwierig, einen Überblick über alle getroffenen Beschlüsse und deren aktuelle Geltung zu behalten. Deshalb normiert das Wohnungseigentumsgesetz die Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung, § 24 Abs. 7 S. 1 WEG. Was es mit dieser Beschlusssammlung auf sich hat, wo diese zu finden ist und wie etg24 den Eigentümern und Verwaltern beim Umgang mit der Beschlusssammlung helfen kann, wird in diesem Beitrag erläutert.