
Miteigentumsanteil
Die Besonderheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht darin, dass das Eigentumsobjekt als Ganzes nicht im alleinigen Eigentum einer Person steht. Vielmehr teilen sich mehrere Personen die Immobilie, wobei allerdings meistens nicht jeder Eigentümer in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Eigentümer haben einen individuellen Miteigentumsanteil. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Miteigentumsanteil!