Sondernutzungsrecht
Die Befugnis, einzelne Flächen des gemeinsamen Eigentumsobjekts exklusiv zu nutzen, kann sich grundsätzlich nur aus dem Teil- oder Wohnungseigentum ergeben. In manchen Fällen kann aber auch ein Interesse daran bestehen, einem Eigentümer exklusive Nutzungsrechte bezüglich einer Fläche, die eigentlich allen Eigentümern gemeinschaftlich zusteht, einzuräumen. Man spricht dann vom sogenannten Sondernutzungsrecht. Üblich ist beispielsweise ein Sondernutzungsrecht an einem Garten. Wie ein solches entsteht und welche Befugnisse des Berechtigten damit einhergehen, wird in diesem Blogbeitrag erläutert.