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Michaela Knodt | HEAD OF SALES
Bei Fragen zu unserem Produkt steht unser Team Ihnen gerne Rede und Antwort. Auch falls Sie einmal Hilfe brauchen, sind wir natürlich gerne für Sie da.
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Über 1.000 Eigentümerversammlungen wurden bereits mit etg24 durchgeführt! Die integrierte und einfache Möglichkeit zur Beschlussfassung im Kundenportal hat sich bewährt und begeistert die Anwender. Viele Praxiserfahrungen führen aber auch dazu, dass Verbesserungsvorschläge aufkommen. Getreu dem Motto „Stillstand ist Rückschritt“ haben wir mit dem letzten Update eine Menge Funktionserweiterungen implementiert. Folgend vier Beispiele:
Das Onlineportal etg24 ist der Ort an welchem Ihre Kunden rund um die Uhr alle relevanten Informationen ganz selbstständig einsehen können. Seit dem Update steht Eigentümern im Bereich „Abstimmungen“ nun automatisiert die aktuellste Beschlusssammlung zum Download zur Verfügung.
etg24 nutzende Eigentümer können im gewohnten Kundenportal einfach in wenigen Klicks eine Vollmacht inklusive Weisung an die Verwaltung, einen Miteigentümer oder sonstigen Bevollmächtigten erteilen. Während der Abstimmung berücksichtigt das System automatisch diese hinterlegte Weisung. Für die maximale Übersicht können Sie sich vor, während oder nach der Versammlung alle im System hinterlegten Weisungen als PDF herunterladen.
Die digitale Durchführung der Eigentümerversammlung bietet großartige Möglichkeiten für effiziente und automatisierte Prozesse. Verlässt ein Eigentümer vorzeitig die Versammlung, kann dieser im Portal bzw. der App für die verbleibenden noch zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte seine Vollmacht und Weisung an eine andere Person vergeben. Sofort wird die Weisung ohne zusätzlichen Aufwand erfasst und bei der weiteren Abstimmung berücksichtigt.
Digitale Immobilienverwaltung
Eine korrekte und saubere Datenpflege ist das A&O für digitale und effiziente Prozesse. In etg24 werden Bevollmächtigte als zusätzliche Nutzer in einem Eigentümervertrag angelegt. Im Nutzerprofil ist nun nicht nur die Gültigkeitsdauer der Bevollmächtigung definierbar, sondern auch ob die Person zur Teilnahme an einer Abstimmung über das Portal berechtigt ist. Der Bevollmächtigte kann somit ebenfalls bequem über das Kundenportal für seinen Vollmachtsgeber abstimmen.
Eine Übersicht über alle weiteren Funktionserweiterungen finden Sie in etg24 Anwendung im „Hilfe & Support“-Bereich unter dem Artikel „Neue Funktionen“.
etg24 ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Online-Abstimmung. Nutzen Immobilienverwaltungen etg24 pro zur digitalen Verwaltung, fallen für die Abstimmung in einer Eigentümerversammlung online keine Zusatzkosten an! Weitere Informationen zu den Kosten der etg24 pro Version finden Sie hier.
Um feststellen zu können, welche Kosten für die Verwaltung einer Immobilie von der Gemeinschaft aufgebracht werden müssen und ob die finanziellen Mittel der WEG hierfür ausreichen, hat der Buchhalter alle geschäftlichen Aktivitäten zu dokumentieren. Wer die Aufgabe der WEG Buchhaltung wahrnimmt, welche Dokumente hierfür erforderlich sind und mit welchen Tools die WEG Buchhaltung erleichtert werden kann, wird in diesem Beitrag erläutert.
Im Verwaltervertrag werden die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung niedergeschrieben. Wie ein solcher Vertrag zustande kommt, welche Rechtsnatur der Verwaltervertrag einer WEG hat und welcher Inhalt vereinbart werden sollte, wird in diesem Blogbeitrag erläutert.
Seit der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 1951, kann an Wohnungen individuell Eigentum begründet werden. Dieses Eigentum kann entsprechend den §§ 873, 925 BGB auch übertragen werden, sodass es innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften zu Eigentümerwechseln kommen kann. Wie ein solcher Eigentümerwechsel abläuft, welche rechtlichen Vorgaben zu beachten sind und wie sich der Eigentümerwechsel auf ein Mietverhältnis auswirkt, wird in diesem Beitrag erläutert.
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