Wir sind für Sie da
Michaela Knodt | HEAD OF SALES
Bei Fragen zu unserem Produkt steht unser Team Ihnen gerne Rede und Antwort. Auch falls Sie einmal Hilfe brauchen, sind wir natürlich gerne für Sie da.
Über 1.000 Eigentümerversammlungen wurden bereits mit etg24 durchgeführt! Die integrierte und einfache Möglichkeit zur Beschlussfassung im Kundenportal hat sich bewährt und begeistert die Anwender. Viele Praxiserfahrungen führen aber auch dazu, dass Verbesserungsvorschläge aufkommen. Getreu dem Motto „Stillstand ist Rückschritt“ haben wir mit dem letzten Update eine Menge Funktionserweiterungen implementiert. Folgend vier Beispiele:
Das Onlineportal etg24 ist der Ort an welchem Ihre Kunden rund um die Uhr alle relevanten Informationen ganz selbstständig einsehen können. Seit dem Update steht Eigentümern im Bereich „Abstimmungen“ nun automatisiert die aktuellste Beschlusssammlung zum Download zur Verfügung.
etg24 nutzende Eigentümer können im gewohnten Kundenportal einfach in wenigen Klicks eine Vollmacht inklusive Weisung an die Verwaltung, einen Miteigentümer oder sonstigen Bevollmächtigten erteilen. Während der Abstimmung berücksichtigt das System automatisch diese hinterlegte Weisung. Für die maximale Übersicht können Sie sich vor, während oder nach der Versammlung alle im System hinterlegten Weisungen als PDF herunterladen.
Die digitale Durchführung der Eigentümerversammlung bietet großartige Möglichkeiten für effiziente und automatisierte Prozesse. Verlässt ein Eigentümer vorzeitig die Versammlung, kann dieser im Portal bzw. der App für die verbleibenden noch zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte seine Vollmacht und Weisung an eine andere Person vergeben. Sofort wird die Weisung ohne zusätzlichen Aufwand erfasst und bei der weiteren Abstimmung berücksichtigt.
Eine korrekte und saubere Datenpflege ist das A&O für digitale und effiziente Prozesse. In etg24 werden Bevollmächtigte als zusätzliche Nutzer in einem Eigentümervertrag angelegt. Im Nutzerprofil ist nun nicht nur die Gültigkeitsdauer der Bevollmächtigung definierbar, sondern auch ob die Person zur Teilnahme an einer Abstimmung über das Portal berechtigt ist. Der Bevollmächtigte kann somit ebenfalls bequem über das Kundenportal für seinen Vollmachtsgeber abstimmen.
Eine Übersicht über alle weiteren Funktionserweiterungen finden Sie in etg24 Anwendung im „Hilfe & Support“-Bereich unter dem Artikel „Neue Funktionen“.
etg24 ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Online-Abstimmung. Nutzen Immobilienverwaltungen etg24 pro zur digitalen Verwaltung, fallen für die Abstimmung in einer Eigentümerversammlung online keine Zusatzkosten an! Weitere Informationen zu den Kosten der etg24 pro Version finden Sie hier.
Im Laufe der Jahre nimmt die Zahl von Beschlüssen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer weiter zu. Mitunter kann es auch vorkommen, dass alte Beschlüsse angefochten oder aufgehoben werden. Für die Eigentümer wäre es schwierig, einen Überblick über alle getroffenen Beschlüsse und deren aktuelle Geltung zu behalten. Deshalb normiert das Wohnungseigentumsgesetz die Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung, § 24 Abs. 7 S. 1 WEG. Was es mit dieser Beschlusssammlung auf sich hat, wo diese zu finden ist und wie etg24 den Eigentümern und Verwaltern beim Umgang mit der Beschlusssammlung helfen kann, wird in diesem Beitrag erläutert.
Je größer eine Wohnanlage ist, desto vielfältiger sind auch die Bewohner des Objekts. Neben unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der Nutzung der Anlage, können auch kulturelle oder soziale Unterschiede zwischen den Bewohnern bestehen und zu Konflikten führen. Um Streitigkeiten vorzubeugen und ein möglichst einheitliches Verhalten hinsichtlich grundlegender Fragen sicherzustellen, kann eine Hausordnung sinnvoll sein. Wer eine Hausordnung erlassen kann, für wen diese verbindlich ist und viele weitere spannende Fragen, werden im Folgenden näher beleuchtet.
Gebäude dienen nicht nur zu Wohnzwecken, sondern werden häufig auch anderweitig genutzt, beispielsweise als Restaurant, Praxis oder aber als Anwaltskanzlei. Um ein Gebäude zu diesen Zwecken nutzen zu dürfen, muss erst ein entsprechendes Recht hierzu eingeräumt werden. Man spricht in diesen Fällen vom sogenannten Teileigentum. Wie das Teileigentum begründet wird, ob man Teileigentum kaufen kann und wo die Grenzen der Nutzung von Teileigentum liegen, wird im folgenden Beitrag erläutert.
Michaela Knodt | HEAD OF SALES
Bei Fragen zu unserem Produkt steht unser Team Ihnen gerne Rede und Antwort. Auch falls Sie einmal Hilfe brauchen, sind wir natürlich gerne für Sie da.
Intuitiv, effizient und begeisternd einfach – die App für die digitale Verwaltung Ihrer Immobilien.
Produkte
Support
Information
Newsletter
Melden sich zu unserem monatlichen Newsletter an und bleiben auf dem Laufenden!