Hausverwaltung kleine Objekte

4,9
/ 5

Laut Google Bewertungen aus ganz Deutschland

Wie können auch kleine WEGs von einer professionellen Verwaltung profitieren?

In einer Immobilie fallen grundsätzlich viele Aufgaben an, die der Erhaltung und Nutzung des Objekts dienen. Um eine sachgerechte Verwaltung sicherzustellen, werden in der Praxis häufig externe Verwalter mit der Wahrnehmung beauftragt. Fraglich ist, ob es sich auch für die Immobilienverwaltung von kleinen Objekten lohnt, einen Verwalter zu bestellen und ob diese gegebenenfalls sogar dazu verpflichtet ist. 

Diese und viele weitere Fragen im Zusammenhang mit der Hausverwaltung für kleine Objekte werden in diesem Blogbeitrag erläutert.

1. Ist es Pflicht, eine Hausverwaltung für kleine Objekte zu haben?

Im Wohnungseigentumsrecht gibt es keine Pflicht, eine Hausverwaltung für kleine Objekte zu engagieren. Vielmehr obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Grundsatz den Eigentümern selbst, § 18 Abs. 1 WEG. Demnach können sich Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der sogenannten „echten Selbstverwaltung“ eigenständig verwalten. 

Allerdings haben Eigentümer einen klagbaren Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1, 19 Abs. 2 Nr. 6, 26a WEG. Verlangt also ein Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft diesem Verlangen nachzukommen. Eine Ausnahme gilt für die Hausverwaltung für kleine Objekte i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG: Hiernach sind Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumseinheiten von der Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters befreit, wenn ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine Selbstverwaltung nur möglich, wenn sich alle Eigentümer einig sind, dass eine solche erfolgen soll.

2. Warum ist es so schwer, eine Hausverwaltung für kleine Objekte zu finden?

Trotz ihrer geringeren Größen fallen auch bei der Hausverwaltung für kleine Objekte viele Aufgaben an. So sind unabhängig von der Größe des Objekts Eigentümerversammlungen abzuhalten und die Finanzen zu überwachen. Weiterhin muss auch bei der Hausverwaltung für kleine Objekte die Kommunikation zwischen Eigentümern und Verwalter sichergestellt werden, um alltägliche Fragen im Objekt zu klären. Obwohl also die „Standard-Aufgaben“ für Objekte unabhängig von Ihrer Größe anfallen, unterscheidet sich der mögliche Umsatz für die Immobilienverwaltung um ein Vielfaches. Die Verwaltungsgebühren berechnen sich in der Praxis auf Basis eines vereinbarten Honorars je Einheit und Monat. Eine Wohnanlage mit vielen Einheiten generiert dementsprechend einen höheren Umsatz. Eine Immobilienverwaltung muss sich also fragen, ob sich der Aufwand gegenüber den geringeren Gebühren für ein kleineres Objekt wirtschaftlich rentiert und das Unternehmen seine Dienste überhaupt noch zu angemessenen Preisen anbieten kann oder ob er nicht vielmehr seine begrenzten Ressourcen auf die Verwaltung großer Immobilien fokussieren sollte. Besonders das Thema Fachkräftemangel macht sich auch in Verwaltungen bemerkbar, weshalb die wertvollen Personalressourcen natürlich wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen sind. Um die Hausverwaltung für kleine Objekte rentabel zu gestalten, müssen also deutlich höhere Gebühren je Einheit veranschlagt werden.  

Dies hat zur Folge, dass hohe Kosten für eine WEG Verwaltung für ein kleines Objekt entstehen und sich für die Eigentümer die Frage stellt, ob sich eine professionelle Verwaltung überhaupt lohnt oder sie nicht lieber in die Selbstverwaltung gehen sollten. 

Blog CTA

Digitale Immobilienverwaltung

Intuitiv, effizient und begeisternd einfach – die App für die digitale Verwaltung Ihrer Immobilien.

3. Lohnt sich eine Hausverwaltung für kleine Objekte?

Eine Hausverwaltung für kleine Objekte lohnt sich dann, wenn besondere fachliche Kenntnisse – kaufmännischer oder juristischer Natur – erforderlich sind, die in den Personen der Eigentümer nicht vorhanden sind. Weiterhin ist eine Hausverwaltung für kleine Objekte sinnvoll, wenn sich keine Eigentümer finden, die genügend Zeit und Erfahrung haben, um eine Immobilie selbst zu verwalten. Außerdem ist anzuführen, dass eine WEG Verwaltung für ein kleines Objekt den Wert einer Immobilie erhalten oder sogar steigern und die mit der Verwaltung einhergehenden Risiken minimieren und daher durchaus sinnvoll sein kann. 

Sind die Eigentümer nicht auf derartige Fähigkeiten angewiesen, kann für sie die Selbstverwaltung der Immobilie attraktiver sein, als die Bestellung eines Verwalters. Um hierbei alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und eine gewisse Strukturierung sicherstellen zu können, bietet es sich an, die Verwaltung durch eine spezielle Software zu unterstützen. Eine solche Software steht mit dem cloudbasierten System von etg24 bereits jetzt zur Verfügung. Mehr dazu in nachfolgenden Kapiteln. 

Ob die Bestellung einer Hausverwaltung für kleine Objekte sinnvoll ist, ist von den jeweiligen Eigentümern zu bestimmen und kann nicht pauschal gesagt werden. Faustformelartig kann man sich an Folgendem orientieren: Je umfangreicher und komplexer die bei der Verwaltung anfallenden Tätigkeiten, desto eher lohnt sich die Bestellung einer Hausverwaltung.

4. Welche Lösungsansätze gibt es für das Problem „Keine Hausverwaltung für kleine Objekte“?

Entscheidet sich eine WEG nun aufgrund der Anforderungen dazu, eine Hausverwaltung für kleine Objekte zu beauftragen, wird dies in der Praxis nur umsetzbar sein, wenn das Honorar für die Verwaltung und der Aufwand für diese in einem wirtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen.

Dabei gibt es zwei Stellschrauben:

  1. Zum einen muss das Honorar je Einheit bei der Hausverwaltung für kleine Objekte höher ausfallen als bei großen Immobilienobjekten. Eigentümer von Wohnungen in kleinen Objekten müssen also tiefer in die Tasche greifen, wenn es um die Hausverwaltung geht. Jedoch gilt zu bedenken, dass es sich dabei um ein Investment in die Werterhaltung der Immobilie handelt und Qualität bei der Verwaltung von großer Bedeutung ist. Natürlich stellt man sich dennoch die Frage, wie viel darf eine Hausverwaltung für kleine Objekte denn nun kosten? Welche Kosten bei einer Hausverwaltung für kleine Objekte anfallen, ist einzelfallabhängig. Insbesondere die Lage der Immobilie kann einen großen Unterschied machen. Üblicherweise muss aber mindestens mit Kosten zwischen 25 und 35 Euro pro Einheit und Monat gerechnet werden.

  2. Damit sich für eine Immobilienverwaltung die Betreuung von kleineren Objekten wirtschaftlich rechnet, ist eine hohe Effizienz in der Verwaltung maßgeblich. Nur mit optimierten Prozessen ist es möglich, die Kosten gering zu halten. Wichtig ist vor allem, Aufgaben, die nicht wertschöpfend sind, zu rationalisieren. Dazu gehört insbesondere das Handling mit Papier. Eine digitale und effiziente Arbeitsweise ist also maßgeblich, um kleine Objekte zu verwalten.

5. Digitale Prozesse zur effizienten Verwaltung von kleinen Objekten

Die Hausverwaltungssoftware von etg24 hilft bei der effizienten Bearbeitung und besonders bei der Strukturierung der Verwaltung. Durch die benutzerfreundliche Oberfläche der Software und der klaren Trennung zwischen einzelnen Objekten, ermöglicht schon die Basisversion der Hausverwalter Software kostenlos die parallele Verwaltung mehrerer Immobilien. Dies ist insbesondere bei der Hausverwaltung für kleine Objekte interessant: Denn Verwalter von derartigen Immobilien verwalten häufig eine Vielzahl kleinerer Objekte, sodass sie leicht den Überblick verlieren können. Mithilfe der etg24 Software kann dies durch die klare Trennung der einzelnen Objekte nicht passieren. Vielmehr ist für den Verwalter immer ersichtlich, welche Daten zu welchem Objekt gehören. Da etg24 auf Standardisierung setzt, ist einer der größten Vorteile, dass jedes Objekt genau gleich strukturiert ist. 

Die Software bietet der Hausverwaltung die Möglichkeit objektbezogen mit den Eigentümern und Mietern zu kommunizieren, Daten auszutauschen und Dokumente hoch- oder herunterzuladen. Außerdem kann der gesamte Beschlussfassungsprozess 100 % digital und effizient vollzogen werden. Von der Einladung über die Vollmachten bis hin zum Protokoll und Beschlusssammlung, ist alles in etg24 möglich. Dies spart der Hausverwaltung für kleine Objekte enormen Aufwand, da zum einen weniger Papierkram anfällt und zum anderen die Verwaltung mit weniger Personal effizienter und transparenter gestaltet werden kann. Zwar bleibt eine gewisse höhere Gebühr pro Einheit für die Hausverwaltung für kleine Objekte, allerdings können die Preise über derartige Lösungsmodelle attraktiver gestaltet werden. 

Alternativ können auch Hybride-Modelle herangezogen werden. Hierbei übernimmt der Verwalter nur diejenigen Aufgaben, die sein Know-how erfordern und lagert alle „alltäglichen“ Aufgaben an die Gemeinschaft aus, welche diese dann in Selbstverwaltung wahrnimmt. Dies hat zur Folge, dass der Verwalter auch nur für die jeweiligen Aufgaben vergütet werden muss. Da die Gemeinschaft in diesen Bereichen aber auch auf seine Hilfe angewiesen ist, „lohnt“ sich der Preis für die Eigentümer.  

6. Was sollte man noch über etg24 und die Hausverwaltung für kleine Objekte wissen?

Mithilfe der cloudbasierten Hausverwaltung App von etg24 kann die Hausverwaltung für kleine Objekte von überall auf der Welt erfolgen. Dies ist gerade für Eigentümer, die ihren Wohnsitz nicht in der Nähe des Eigentumsobjekts haben ein Vorteil, da Kommunikationsvorgänge mit diesen einfach digital abgewickelt werden können und keine Zeit für einen anderweitigen Schriftverkehr verloren geht. 

Außerdem erhält die App von etg24 regelmäßige Updates und Erweiterungen der Funktionen, sodass Verwalter stets auf dem aktuellsten Stand der Technik sind und bestmöglich die Anforderungen der Eigentümer erfüllen können.

7. Was darf eine Hausverwaltung für kleine Objekte und was nicht?

Die Aufgaben eines Verwalters sind in § 27 WEG normiert. Hiernach ist der Verwalter dazu berechtigt und verpflichtet, untergeordnete Maßnahmen der Verwaltung zu treffen, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Der Verwalter vertritt in diesem Rahmen die Gemeinschaft bei gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten, § 9b I 1 WEG. Für darüber hinausgehende Maßnahmen bedarf der Verwalter der Zustimmung der Gemeinschaft, § 27 II WEG.

Demnach darf der Verwalter insbesondere keine weitreichenden finanziellen Entscheidungen ohne die Zustimmung der WEG treffen oder eigenmächtig große bauliche Veränderungen durchführen.

8. Fazit

Bei der Hausverwaltung für kleine Objekte besteht eine Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters, sofern die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG vorliegen. Es steht damit im Ermessen der Gemeinschaft, ob sie einen externen Verwalter bestellen möchte oder nicht. 

Ob die Bestellung einer externen Hausverwaltung für kleine Objekte sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere von der Komplexität der Aufgaben und den Kenntnissen der Eigentümer in der Gemeinschaft ab. Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher und komplexer die bei der Verwaltung anfallenden Tätigkeiten, desto eher lohnt sich die Bestellung einer Hausverwaltung. Durch alternative Modelle (Bsp. Hybrides-Modell) lassen sich die Preise für die Dienstleistung angemessen gestalten.

Egal welche Art der Hausverwaltung für kleine Objekte gewählt wird, die Software von etg24 kann die anfallenden Aufgaben unterstützen und erleichtern. Die Software stellt eine effektive Immobilienverwaltung für jedermann sicher.

Weitere Beiträge

Bauliche Veränderung

Die Anforderungen an ein Gebäude können sich im Laufe der Zeit ändern, sodass bauliche Veränderungen erforderlich werden.

Wann eine bauliche Veränderung – insbesondere in Abgrenzung zu einer Erhaltungsmaßnahme – vorliegt, ob eine solche ohne Weiteres durchgeführt werden kann und wer die Kosten einer solchen Maßnahme zu tragen hat, wird Ihnen in diesem Blogbeitrag erläutert.

weiterlesen →

Instandhaltungsrücklage

Eigentümer haben die Kosten für die Instandhaltung des Objekts selbst aufzubringen. Um von diesen nicht überrascht zu werden und die Existenz der Eigentümer, bzw. die Instandhaltung der Immobilie, zu gefährden, verpflichtet das Wohnungseigentumsgesetz Wohnungseigentümergemeinschaften dazu, eine angemessene Instandhaltungsrücklage zu bilden. Was genau eine Instandhaltungsrücklage ist, wann diese angemessen ist und wer sie zu zahlen hat, wird Ihnen in diesem Blogbeitrag erläutert.

weiterlesen →

Hausgeld

Die Verwaltung, Nutzung und Instandhaltung einer Immobilie verursachen Kosten. Um den Finanzbedarf einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu decken, müssen Einnahmequellen geschaffen werden. Welche Rolle hierbei das sogenannte Hausgeld spielt, wer für die Eintreibung des Hausgeldes verantwortlich ist und ob man das Hausgeld auf Mieter umlegen kann, wird Ihnen in diesem Beitrag erläutert.

weiterlesen →

Wir sind für Sie da

Michaela Knodt | HEAD OF SALES 

Bei Fragen zu unserem Produkt steht unser Team Ihnen gerne Rede und Antwort. Auch falls Sie einmal Hilfe brauchen, sind wir natürlich gerne für Sie da.

Erfolgsgeschichten mit etg24

"Bereits seit 9 Jahren nutzen wir das Kundenportal etg24 mit zunehmender Begeisterung als zentrale Kommunikationsplattform und digitales Verwalterbüro. Gerade in den vergangenen zwei Jahren, in denen persönliche Kontakte erheblich eingeschränkt werden mussten, waren wir sehr dankbar über die Möglichkeit, unseren Kunden alle wesentlichen Unterlagen digital über das Portal zur Verfügung stellen zu können. Ganz besonders begrüßen wir es, dass nun auch die in ihrer Bedeutung aufgewerteten Umlaufverfahren komfortabel über das Portal abgewickelt werden können. Auch mit der zwischenzeitlich neu geschaffenen „App-Funktion“ können wir die regelmäßigen Liegenschaftsbegehungen künftig effektiver ausführen und auswerten. Zudem wollen wir in diesem Jahr auch erste Versuche mit der Hybriden Eigentümerversammlung starten und freuen uns, dass dies jetzt auch über die neue Versammlungsfunktion in etg24 möglich ist."
Patrik Riesterer
Hausverwaltungen Riesterer
"Ein sehr gutes Tool, das permanent weiterentwickelt wird. Wir sind schon lange digital unterwegs, aber erst mit etg24 konnten wir die internen Abläufe in der Hausverwaltung perfektionieren. Das liegt auch daran, dass unsere Kunden mitziehen, weil die Bedienung intuitiv ist und keiner Handbücher bedarf. Einladung online mit allen Unterlagen automatisch zusammengefasst ist so unfassbar zeitsparend und auch die Umlaufbeschlüsse sind online eine Wohltat. Wir können hier nur Danke sagen und freuen uns schon auf weitere Neuerungen und die damit verbundene Zeitersparnis."
Friedrich J. Maier-Bode
"Ich bin total begeistert und es ist so, wie in der Schulung von Herrn Preißer angekündigt, die Eigentümer nehmen das Tool „Abstimmung“ gut an. Ich habe heute das erste schriftliche Umlaufverfahren in etg24 eröffnet und tatsächlich war nach 10 Minuten die erste Abstimmung eingetragen. Ich freue mich sehr über die Erweiterung."
Sandra Rudolph
AKV Immobilienverwaltungs GmbH
"etg24 stellt mit seiner Software ein hervorragendes und zeitgemäßes Tool für die digitale Immobilienverwaltung bereit. Die Zeitersparnis und die Erleichterung unseres Arbeitsalltags sind täglich spürbar. Auch den guten Support, der stets schnell und zuverlässig reagiert, möchten wir lobend hervorheben. Auch deshalb können wir sowohl die Firma als auch das Produkt etg24 uneingeschränkt weiterempfehlen."
Jacqueline Gill
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
"Unsere Kunden schätzen die Informationen und Kontaktmöglichkeiten sehr, da sie sich aufgrund des gut strukturierten Aufbaus sehr schnell zurechtfinden. Selbst Kunden und Redakteure des Unternehmens, die technisch nicht so versiert sind, kommen damit gut zurecht. Alles in allem können wir die Produkte von etg24 wirklich sehr empfehlen."
Ralf M. Ebinger
SGV Schwäbische Gebäudeverwaltung
"etg24 ist für uns weitaus mehr als nur eine cloudbasierte Datenbank. Aufgrund der immer größeren Anforderungen seitens unserer Kunden, kann über dieses Portal eine schnelle und transparente Bearbeitung verschiedenster Vorgänge erfolgen. Neben der Bereitstellung von Informationen und Unterlagen, welche unseren Kunden somit „rund um die Uhr“ abseits jeder Öffnungs- und Arbeitszeiten zur Verfügung stehen, lassen sich z. B. auch die z. T. komplexen Abläufe einer Sanierung über mehrere Monate in einem Vorgang komprimiert und für alle Kunden sowie Nutzer einsehbar übersichtlich darstellen. Aus diesen Gründen können wir etg24 mit bestem Wissen und Gewissen an sämtliche Kollegen weiterempfehlen."
Michael Keuter
Keuter Grundbesitzverwaltung GmbH
"etg24 hat unsere digitale Arbeitsweise in erheblichem Umfang positiv verändert und ist inzwischen zu einem vollständigen Archivierungstool für alle verwalteten Wohnungen geworden. Über 80 % unserer Eigentümer nutzen diese Plattform zur Kommunikation und die von uns regelmäßig bereitgestellten Informationen zu aktuellen Sachständen, bspw. bei der Beschlusserfüllung, der Beseitigung von Schäden und der Vorbereitung auf kommende Eigentümerversammlungen."
Joachim Sacher
GERBURG Grundstücks- und Hausverwaltungs GmbH

Das sagen Eigentümer und Mieter

„Mit der Gestaltung und der Nutzung des Infoportals etg24 bin ich persönlich sehr zufrieden. Es ist von unschätzbarem Vorteil, wenn man alle aktuellen und auch zeitlich zurückliegenden Daten und Informationen zur Immobilie jeder Zeit im Portal abrufen kann.“
Erhard W.
Eigentümer aus dem Raum Stuttgart
„Eine wirklich übersichtliche Plattform für den Eigentümer. Die Benutzeroberfläche ist intuitiv und einfach zu bedienen, alle Kategorien sind sinnvoll und übersichtlich angeordnet. Dokumente findet man ohne Aufwand. Ladezeiten und Stabilität sind ausgezeichnet.“
Cornelia S.
Eigentümerin aus Berlin