Wir sind für Sie da
Michaela Knodt | HEAD OF SALES
Bei Fragen zu unserem Produkt steht unser Team Ihnen gerne Rede und Antwort. Auch falls Sie einmal Hilfe brauchen, sind wir natürlich gerne für Sie da.
Zwei Young Talents absolvieren aktuell bei etg24 ihr duales Studium im Bereich Immobilienwirtschaft und treiben die Digitalisierung voran. Seit jeher ist unser Motto “vom Verwalter für Verwalter”. Deshalb erwartet duale Studenten bei uns ein besonderes Konzept. In den ersten Praxisphasen unterstützen die Studenten die Preißer Immobilien GmbH, um die Aufgaben eines Verwalters kennen zu lernen. Außerdem wird unsere Software direkt im Alltagsgeschäft genutzt. Auf dieser Grundlage sind die jungen Talente bestens für ihren Einsatz bei etg24 gewappnet. Marina Klaric unterstützt uns seit 2020 und erzählt im folgenden Interview mehr von ihren Erfahrungen.
Mein Name ist Marina Klaric. Ich bin 20 Jahre alt und studiere BWL – Immobilienwirtschaft mit dem Schwerpunkt Portfoliomanagement an der dualen Hochschule in Mannheim. Aktuell befinde ich mich im 6. Semester, schreibe meine Bachelorarbeit und stehe also kurz vor meinem Bachelorabschluss.
Abseits der Arbeit und des Studiums treffe ich mich sehr gerne mit Freunden, spiele leidenschaftlich Tennis und verreise gerne.
Schon immer hat mich die Immobilienbranche beeindruckt und interessiert. Also war das Immobilienwirtschaftsstudium perfekt für mich. Zudem ist es auch noch dual. Bedeutet man studiert nicht nur, sondern arbeitet auch und erlangt dadurch direkt Praxiserfahrungen. Die DHBW Mannheim hatte auf ihrer Website eine Vielzahl von Partnerunternehmen im Bereich der Immobilienwirtschaft. Also saß ich an einem Abend vor dem PC und habe mir die Angebote angesehen. etg24 ist mir ins Auge gesprungen, da ich erst dachte, es passt doch nicht, dass ein Softwareentwickler einen Studienplatz im Bereich der Immobilienwirtschaft anbietet. Dann habe ich mir die Stelle genauer angesehen und mich über etg24 informiert. Mir hat sehr gefallen, dass ein Unternehmen die ,,veraltete Verwalterbranche“ mit seinem Produkt revolutionieren will und die Digitalisierung in dieser Hinsicht vorantreibt. Mich hatte besonders begeistert, dass ich die Möglichkeit haben sollte, Einblicke in die Verwalterbranche durch die Preißer Immobilienverwaltung zu erlangen, aber auch Einblicke in Vertriebs- und Marketingprozesse bei der etg24 GmbH bekommen würde.
In den ersten Praxisphasen meines Studiums wurde ich in der Immobilienverwaltung eingesetzt. Ich habe das “Daily Business” eines Verwalters näher kennengelernt. Ich wurde in die Buchhaltung und die Abrechnungserstellung eingeführt und habe sehr viel wichtiges rechtliches Wissen zum Thema WEG erlangen können. Ich hatte auch die Möglichkeit, bei Objektbegehungen und Wohnungsübergaben dabei zu sein. Sehr interessant fand ich die Eigentümerversammlungen, zu denen ich mitgenommen wurde und bei denen ich auch mitwirken durfte. Zudem wurde mir der komplette Vermarktungsprozess einer Immobilie nahegebracht.
Bei etg24 hat mich dann eine andere spannende Welt erwartet. Ich durfte selbstständig Neukunden anwerben und bestehende Kunden beraten. Außerdem durfte ich meine Kollegen auf viele Veranstaltungen und Messen begleiten. So hatte ich die Möglichkeit, viele unserer Kunden persönlich kennenzulernen und neue Kontakte zu knüpfen. Dieser Teil der Arbeit hat sehr viel Spaß gemacht, da ich dadurch die Chance hatte, viele Städte in Deutschland zu sehen und mit meinen Kollegen eine noch viel bessere Beziehung aufzubauen . Hauptsächlich war ich im Vertriebsbereich tätig, was mir auch sehr viel Spaß bereitet hat. Ich bin ein sehr kommunikativer Mensch und da hat mir diese Eigenschaft nicht geschadet. 😊
Zurzeit sitze ich an meiner Bachelorarbeit und befasse mich mit dem Thema der Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung. In meinem Studiengang ist das sehr gut geregelt, wir müssen uns nicht ausschließlich auf immobilienwirtschaftliche Themen spezialisieren, sondern dürfen uns einen zu uns passenden Bereich der BWL aussuchen. etg24 ist es wichtig seine Kunden zufrieden zu stellen, um langfristigen Erfolg zu haben. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie zufrieden die Kunden mit unserem Unternehmen und unseren Leistungen sind, um im Nachgang Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Kundenbindung zu entwickeln.
Ich habe an meinem Studium bei etg24 nichts auszusetzen. Die Verknüpfung der Tätigkeiten in der Preißer Immobilienverwaltung und der etg24 GmbH hat mich positiv beeindruckt. Mich hat gefreut, dass ich die Möglichkeit hatte, in beide Betriebe mit seinen unterschiedlichen Aufgabenbereichen Einblicke zu bekommen. Ich wurde sehr freundlich aufgenommen und pflege zu jedem meiner Kollegen eine gute Beziehung. Ich musste keine Angst haben Fragen zu stellen. Hatte ich Fragen zu bestimmten Vorgängen oder Prozessen war immer jemand zur Stelle, der mir zeitnah eine Antwort liefern und mir Sachen erklären konnte. Ich bekam Einblicke in wirklich fast jeden Bereich der beiden Unternehmen, um zu sehen, wo ich mich am wohlsten fühle. Die Theorie und die Praxis ist sehr gut verknüpft und eigene Ideen durfte ich auch immer miteinbringen.
Teilen sich mehrere Personen ein Objekt als gemeinschaftliches Eigentum, fallen diverse Aufgaben und Probleme an, die bewältigt und gelöst werden müssen. Diese Aufgaben und Probleme dürfen nicht ohne weiteres durch die einzelnen Eigentümer wahrgenommen werden, da diese andernfalls ihre Befugnisse überschreiten würden.
Häufig wird deshalb ein externer Verwalter bestellt, allerdings kann die Eigentümergemeinschaft als solche unter gewissen Voraussetzungen auch selbst die Verwaltung in die Hand nehmen. Wie die Selbstverwaltung funktioniert, welche Vor- und Nachteile sich dadurch ergeben und in welchen Fällen eine WEG in die Selbstverwaltung gehen sollte, wird in diesem Beitrag erklärt.
Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.
Bei der Beschlussfassung im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Umlaufbeschlüssen kann es zu Fehlern im Verfahren oder in inhaltlicher Hinsicht kommen. Die einzelnen Eigentümer müssen sich gegen rechtswidrige Beschlüsse schützen können, um zu verhindern durch die anderen Eigentümer übergangen zu werden. Dieser Schutz wird im Wohnungseigentumsgesetz dadurch gewährleistet, dass man einen WEG-Beschluss anfechten kann, § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 WEG.
Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.
Eigentümer können ihre Meinung im Rahmen der Eigentümerversammlung online oder in Präsenz in den Diskurs einbringen. Darüber hinaus stehen ihnen aber wenige Möglichkeiten zu, auf die Immobilienverwaltung durch einen meist externen Verwalter Einfluss zu nehmen. Damit der Verwalter durch eine Instanz kontrolliert, aber auch unterstützt wird, benötigt es ein weiteres Gremium, welches die Eigentümerinteressen vertritt.
Diese Aufgabe nimmt in der Eigentümergemeinschaft der sogenannte Verwaltungsbeirat wahr. Alles rund um das Thema Verwaltungsbeirat erfahren Sie hier!
Michaela Knodt | HEAD OF SALES
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