EED

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Verwirklichung der europäischen Klimaziele mit der Energie-Effizienz-Richtlinie

Der menschengemachte Klimawandel ist eines der zentralen Themen der politischen Debatte der heutigen Zeit. Gelingt es nicht, diesen aufzuhalten oder zumindest einzudämmen, könnten Horrorszenarien wie Hungersnöte und Überschwemmungen in der Zukunft zum Alltag vieler Menschen gehören. Um dies zu verhindern, werden von Klimaforschern und Wissenschaftlern verschiedenste Lösungsvorschläge vorgebracht. Neben der Reduzierung von Emissionen soll vor allem auch die effiziente Verwendung von Ressourcen, wie beispielsweise Energie, ein möglicher Ansatz sein. Um diese Vorschläge effektiv umsetzen zu können, ist es nicht ausreichend, dass einzelne Nationen diese umsetzen. Vielmehr ist die Zusammenarbeit aller Mitgliedsstaaten aufgrund einer einheitlichen Rechtsgrundlage erforderlich. 

Dies hat der europäische Gesetzgeber zum Anlass genommen, im Rahmen der Energie- Effizienz-Richtlinie zentrale Vorgaben hinsichtlich der effizienten Verwendung von Energie aufzustellen. Welche Vorgaben das sind, inwiefern diese für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind und welche Veränderungen die EED für Hausverwalter, Eigentümer und Mieter mit sich bringt, wird in diesem Beitrag erläutert.

1. Was bedeutet EED?

EED ist eine Abkürzung für Energy Efficiency Directive (= Energie-Effizienz-Richtlinie). Die EED ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz in verschiedenen Sektoren zu steigern. Sie dient maßgeblich dazu, die von der EU gesetzten Klimaziele in Bezug auf Energieverbrauch – insbesondere die Reduzierung in Immobilien um 32,5% gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch – einzuhalten und umzusetzen.

Die EED wurde mehrmals überarbeitet und zuletzt 2023 neu gefasst. Diese Fassung soll vor allem die Energieversorgung in der EU sicherstellen, indem die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert wird. Weiterhin soll die Energieeffizienz in allen Sektoren Vorrang erhalten und Hemmnisse im Energiemarkt und Marktversagen, die der Effizienz bei der Energieversorgung, – übertragung, -speicherung und -nutzung entgegenstehen, beseitigt werden. Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ verpflichtet dabei alle Mitgliedsstaaten, Energieeffizienz bei wichtigen Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Als Vorbild besteht für beheizte und/oder gekühlte öffentliche Gebäude und Einrichtungen ab einer Fläche von 250 Quadratmeter die Pflicht, jährlich 3 % der Gesamtgebäudefläche zu Niedrigstenergiegebäuden oder Nullemissionsgebäuden zu sanieren (Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen).

Konkret müssen die Mitgliedsstaaten durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass der Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um 11,7 % im Vergleich zu dem im Jahr 2020 für das Jahr 2023 geschätzten Energieverbrauch sinkt. Dies soll durch Obergrenzen für den Energieendverbrauch (= 763 Mio Tonnen Rohöläquivalent) und den Primärenergieverbrauch (= 993 Mio Tonnen Rohöläquivalent), der zusätzlich den Bedarf für die Energieversorgung und -verteilung umfasst, erreicht werden. Weiterhin haben die Mitgliedstaaten kumulierte Energieeinsparungen i.H.v. 0,8 % (2021-2023), 1,3 % (2024-2025), 1,5 % (2026-2027) und 1,9 % (2028-2030) des jährlichen Energieverbrauchs, gemittelt über den jüngsten Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 2019, zu erreichen.  

2. Was sind die rechtlichen Grundlagen der EED?

Die EED basiert auf Art. 194 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Auf dieser Rechtsgrundlage wurde am 12. Oktober 2012 zunächst die Richtlinie 2012/27 erlassen, welche dann wiederum durch eine Novelle der Richtlinie 2018/202 ergänzt und aktualisiert wurde. Zuletzt wurde die EED durch die Richtlinie 2023/2791 überarbeitet. Die laufenden Änderungen dienen dazu, die Vorgaben an die aktuellen politischen Veränderungen und technischen Entwicklungen im Bereich der Energieeffizienz anzupassen, um die angesetzten Ziele bestmöglich verfolgen und im Optimalfall erreichen zu können. 

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3. Was beinhaltet die Energieeffizienzrichtlinie?

Die EED enthält eine Vielzahl von Maßnahmen. Hierzu gehören neben den bereits genannten Einsparverpflichtungen die Einführung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits für Unternehmen (Art. 11), die Installation von Fernablesegeräten (Art. 14, 15, 16), sowie die Bereitstellung detaillierter Informationen zum Energieverbrauch für die Endkunden (Art. 17, 18)

Die EED will insbesondere Verbrauchsinfos für die Endkunden hinsichtlich Ressourcen wie Heizenergie und Wasser bereitstellen und so ein bewussteres Umgehen mit diesen erzielen. Die Kunden sollen durch die Anpassung der eigenen Lebensweise zur Einsparung von Energie gebracht werden.

4. Für wen gilt die EED?

Grundsätzlich sind Rechtsakte der Europäischen Union für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Im Falle einer Richtlinie gilt dies allerdings nur hinsichtlich der damit verfolgten Ziele, Art. 288 Abs. 3 AEUV. Die Richtlinie an sich entfaltet damit keine unmittelbare Wirkung. Vielmehr ist die Umsetzung der EED in einem Gesetz des nationalen Gesetzgebers erforderlich. Welche Maßnahmen die Mitgliedsstaaten ergreifen, um die von der Richtlinie vorgegebenen Ziele zu erreichen, können sie dabei selbst entscheiden. Die EED wurde in Deutschland maßgeblich durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) und das Energieeffizienzgesetz des Bundes umgesetzt.

Konkret betroffen sind in den Mitgliedsstaaten dann sowohl der öffentliche, als auch der private Sektor: An die Vorgaben haben sich sowohl Regierungen und öffentliche Einrichtungen, als auch Unternehmen (beispielsweise Energiedienstleister und Versorgungsunternehmen) aber auch Hausverwaltungen, Vermieter, sowie schließlich die Endverbraucher in Form der Bewohner zu halten. 

5. Was bedeutet die EED für Mieter und Bewohner?

In der Praxis führt die EED insbesondere für Mieter und Bewohner zu einigen Veränderungen: So bekommen sie regelmäßige und transparente Informationen über ihren Energieverbrauch. Denn nur wer über seinen Energieverbrauch Bescheid weiß, kann diesen auch entsprechend anpassen. 

Die Bereitstellung hat dabei den konkreten Verbrauch sowie aktuelle Energiekosten und Vergleichswerte zu enthalten. Sie kann durch monatliche oder quartalsweise Mitteilungen erfolgen. In Deutschland schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass die Verbrauchsinformationen ab 2022 unterjährig bereitgestellt werden müssen (sogenannte UVIUnterjährige Verbrauchsinformationen). Des Weiteren werden den Mietern und Bewohnern Hinweise zu Energieeinsparmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Über die informationellen Vorteile hinaus können die Mieter und Bewohner durch die EED auch von verbesserten Gebäudestandards und effizienteren Heizsystemen profitieren.

6. Welche Rechte und Pflichten haben Hausverwaltungen und Vermieter gemäß der Heizkostenverordnung?

Durch die Umsetzung der EED in der Heizkostenverordnung wird der Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. Hierzu hat er die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen. Diese müssen nach der aktualisierten Form der Heizkostenverordnung und im Einklang mit der EED fernablesbar sein. Das heißt, die Verbrauchserfassung muss ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden können. Die damit erfassten Daten haben sie dann den Mietern in verständlicher und detaillierter Weise zur Verfügung zu stellen. 

Die Wohnungsverwaltung und Vermieter können die Kosten für die unterjährigen Verbrauchsinformationen nach der HeizkostenV auf die Mieter umlegen. Dies umfasst auch die Kosten für Messdienstleister und die für die Verbrauchserfassung und -auswertung erforderliche Technik. Insofern führt die EED Richtlinie zu zusätzlichen Kosten für Mieter

7. Was sollte man noch über EED und etg24 wissen?

Die Hausverwaltungssoftware von etg24 bietet Eigentümern, Verwaltern und Mietern optimierte Dienstleistungen zur Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehört neben der Erfassung und Bereitstellung der Eigentümerdaten insbesondere auch die Kommunikation innerhalb des Eigentumsobjekts. Die Hausverwaltung kann den Eigentümern beispielsweise über den aufgestellten Wirtschaftsplan informieren. Aber auch andere Sachverhalte bezüglich des Objekts oder einer spezifischen Sondereinheit können über etg24 kommuniziert werden.

Im Zusammenhang mit der EED und der nationalen Umsetzung in Form der Heizkostenverordnung, kann die Software insbesondere dazu genutzt werden, den Verbrauchern ihre Verbrauchsinformationen zukommen zu lassen. Die Eigentümer bekommen eine Benachrichtigung und können ihren Verbrauch direkt digital über ihr Elektronisches Postfach einsehen. Damit trägt etg24 einem zentralen Anliegen der EED, nämlich der verbraucherbasierten Anpassung des Energieverbrauchs maßgeblich Rechnung. 

Die Software erleichtert zum einen der Verwaltung den Arbeitsalltag, indem ihnen der Papierkram abgenommen wird und trägt auf der anderen Seite zur Energieeffizienz in der Hausverwaltung und damit zum Klimaschutz bei. 

8. Fazit

Die EED ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, welcher durch die nationalen Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Insofern sind nur die in der Richtlinie festgesetzten Ziele verbindlich, nicht die Richtlinie selbst, Art. 288 Abs. 3 AEUV. 

Die EED dient dazu, die Klimaziele der EU zu erreichen und insbesondere auf eine effizientere Nutzung der Ressource Energie hinzuwirken. Hierfür sieht die Neufassung der EED die Verbrauchsinformation und deren Übermittlung an die Endverbraucher als wesentliches Mittel zur Herbeiführung eines angepassten Energieverbrauchs an. Auf nationaler Ebene hat der deutsche Gesetzgeber zur Umsetzung unter anderem die Heizkostenverordnung erlassen, welche die Eigentümer und Vermieter verpflichtet, die Bewohner eines Objekts regelmäßig über deren Energieverbrauch zu informieren. Mithilfe der Software von etg24 können diese Informationen schnell und effektiv zu diesen gelangen und so die Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt werden. 

Ob diese Maßnahmen ausreichen, um einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Sollte dies nicht der Fall sein, können weitere Anpassungen der EED durch den europäischen Gesetzgeber erwartet werden. 

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Wir sind für Sie da

Michaela Knodt | HEAD OF SALES 

Bei Fragen zu unserem Produkt steht unser Team Ihnen gerne Rede und Antwort. Auch falls Sie einmal Hilfe brauchen, sind wir natürlich gerne für Sie da.

Erfolgsgeschichten mit etg24

"Bereits seit 9 Jahren nutzen wir das Kundenportal etg24 mit zunehmender Begeisterung als zentrale Kommunikationsplattform und digitales Verwalterbüro. Gerade in den vergangenen zwei Jahren, in denen persönliche Kontakte erheblich eingeschränkt werden mussten, waren wir sehr dankbar über die Möglichkeit, unseren Kunden alle wesentlichen Unterlagen digital über das Portal zur Verfügung stellen zu können. Ganz besonders begrüßen wir es, dass nun auch die in ihrer Bedeutung aufgewerteten Umlaufverfahren komfortabel über das Portal abgewickelt werden können. Auch mit der zwischenzeitlich neu geschaffenen „App-Funktion“ können wir die regelmäßigen Liegenschaftsbegehungen künftig effektiver ausführen und auswerten. Zudem wollen wir in diesem Jahr auch erste Versuche mit der Hybriden Eigentümerversammlung starten und freuen uns, dass dies jetzt auch über die neue Versammlungsfunktion in etg24 möglich ist."
Patrik Riesterer
Hausverwaltungen Riesterer
"Ein sehr gutes Tool, das permanent weiterentwickelt wird. Wir sind schon lange digital unterwegs, aber erst mit etg24 konnten wir die internen Abläufe in der Hausverwaltung perfektionieren. Das liegt auch daran, dass unsere Kunden mitziehen, weil die Bedienung intuitiv ist und keiner Handbücher bedarf. Einladung online mit allen Unterlagen automatisch zusammengefasst ist so unfassbar zeitsparend und auch die Umlaufbeschlüsse sind online eine Wohltat. Wir können hier nur Danke sagen und freuen uns schon auf weitere Neuerungen und die damit verbundene Zeitersparnis."
Friedrich J. Maier-Bode
"Ich bin total begeistert und es ist so, wie in der Schulung von Herrn Preißer angekündigt, die Eigentümer nehmen das Tool „Abstimmung“ gut an. Ich habe heute das erste schriftliche Umlaufverfahren in etg24 eröffnet und tatsächlich war nach 10 Minuten die erste Abstimmung eingetragen. Ich freue mich sehr über die Erweiterung."
Sandra Rudolph
AKV Immobilienverwaltungs GmbH
"etg24 stellt mit seiner Software ein hervorragendes und zeitgemäßes Tool für die digitale Immobilienverwaltung bereit. Die Zeitersparnis und die Erleichterung unseres Arbeitsalltags sind täglich spürbar. Auch den guten Support, der stets schnell und zuverlässig reagiert, möchten wir lobend hervorheben. Auch deshalb können wir sowohl die Firma als auch das Produkt etg24 uneingeschränkt weiterempfehlen."
Jacqueline Gill
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
"Unsere Kunden schätzen die Informationen und Kontaktmöglichkeiten sehr, da sie sich aufgrund des gut strukturierten Aufbaus sehr schnell zurechtfinden. Selbst Kunden und Redakteure des Unternehmens, die technisch nicht so versiert sind, kommen damit gut zurecht. Alles in allem können wir die Produkte von etg24 wirklich sehr empfehlen."
Ralf M. Ebinger
SGV Schwäbische Gebäudeverwaltung
"etg24 ist für uns weitaus mehr als nur eine cloudbasierte Datenbank. Aufgrund der immer größeren Anforderungen seitens unserer Kunden, kann über dieses Portal eine schnelle und transparente Bearbeitung verschiedenster Vorgänge erfolgen. Neben der Bereitstellung von Informationen und Unterlagen, welche unseren Kunden somit „rund um die Uhr“ abseits jeder Öffnungs- und Arbeitszeiten zur Verfügung stehen, lassen sich z. B. auch die z. T. komplexen Abläufe einer Sanierung über mehrere Monate in einem Vorgang komprimiert und für alle Kunden sowie Nutzer einsehbar übersichtlich darstellen. Aus diesen Gründen können wir etg24 mit bestem Wissen und Gewissen an sämtliche Kollegen weiterempfehlen."
Michael Keuter
Keuter Grundbesitzverwaltung GmbH
"etg24 hat unsere digitale Arbeitsweise in erheblichem Umfang positiv verändert und ist inzwischen zu einem vollständigen Archivierungstool für alle verwalteten Wohnungen geworden. Über 80 % unserer Eigentümer nutzen diese Plattform zur Kommunikation und die von uns regelmäßig bereitgestellten Informationen zu aktuellen Sachständen, bspw. bei der Beschlusserfüllung, der Beseitigung von Schäden und der Vorbereitung auf kommende Eigentümerversammlungen."
Joachim Sacher
GERBURG Grundstücks- und Hausverwaltungs GmbH

Das sagen Eigentümer und Mieter

„Mit der Gestaltung und der Nutzung des Infoportals etg24 bin ich persönlich sehr zufrieden. Es ist von unschätzbarem Vorteil, wenn man alle aktuellen und auch zeitlich zurückliegenden Daten und Informationen zur Immobilie jeder Zeit im Portal abrufen kann.“
Erhard W.
Eigentümer aus dem Raum Stuttgart
„Eine wirklich übersichtliche Plattform für den Eigentümer. Die Benutzeroberfläche ist intuitiv und einfach zu bedienen, alle Kategorien sind sinnvoll und übersichtlich angeordnet. Dokumente findet man ohne Aufwand. Ladezeiten und Stabilität sind ausgezeichnet.“
Cornelia S.
Eigentümerin aus Berlin