Wir sind für Sie da
Michaela Knodt | HEAD OF SALES
Bei Fragen zu unserem Produkt steht unser Team Ihnen gerne Rede und Antwort. Auch falls Sie einmal Hilfe brauchen, sind wir natürlich gerne für Sie da.
Wir blicken auf ein erfolgreiches und ereignisreiches Jahr zurück. Besonders stolz macht es uns, in welcher Geschwindigkeit wir unseren Nutzern immerzu neue Funktionen bieten können. Entwicklungszyklen führen zu einer ständigen Erweiterung unserer Software. Gleich zu Beginn des Jahres veröffentlichten wir die integrierte Eigentümerversammlung mit etg24. Es folgten das Anrufmanagement sowie die Erweiterung der Vorgangsbearbeitung um das Angebots- und Auftragsmanagement sowie die Kommunikation mit externen Dienstleistern.
Aber auch im Bereich Vertrieb und Marketing reihte sich ein Highlight an das Nächste. Gelungene Veranstaltungen, wie die Wintertagung, der 30. Deutsche Verwaltertag oder das Forum Zukunft, bleiben uns in Erinnerung. Der Gedanke an den professionellen Videodreh zum Thema „Albtraum Eigentümerversammlung“ zaubert uns ebenfalls ein Schmunzeln ins Gesicht.
Die etg24 Familie wächst! Immer mehr Verwaltungen setzen auf etg24. Wir freuen uns über den Zuwachs an Kunden und die intensive Nutzung. Der digitale Umlaufbeschluss wurde beispielsweise bereits von über 300 Verwaltungen in der Praxis umgesetzt und wir zählten knapp 80.000 Stimmabgaben durch Eigentümer. Außerdem fanden in nur einem Jahr ca. 2 Mio. digitale Dokumente ihren Weg ins etg24 Portal und wir verzeichneten knapp 5 Mio. Downloads. Insbesondere danken wir allen Verwalterkollegen auch für die vielen Anregungen und den intensiven Austausch.
Nachdem wir als erster Anbieter am Markt den Umlaufbeschluss im Portal integriert hatten, folgte Anfang des Jahres die (hybride) Eigentümerversammlung. Seit dem können etg24 Pro nutzende Verwaltungen den gesamten Prozess rund um die Versammlung im Onlineportal managen.
Natürlich führten CEO Bernhard Preißer und seine Frau, Cornelia Preißer, ihre Versammlungen ebenfalls über etg24 durch. Die Neugierde der Eigentümer war groß. Das Alter eines Teilnehmers führte keineswegs zu Berührungsängsten.
Mit dem Anrufmanagement führen Sie Ihre Telefonate noch effizienter. Wird die Cloud-Telefonanlage mit etg24 verknüpft, haben Sie mit einem Blick alle Informationen zum angerufenen oder anrufenden Kunden/Ansprechpartner parat. Sehen Sie sofort den Namen, in welchem Objekt er/sie hinterlegt ist und welche Konversationen geführt wurden. Erfassen Sie Gesprächsvermerke, die dauerhaft im Nutzerprofil archiviert sind.
Direkt aus dem Portal heraus mit externen Kontakten, wie Handwerkern oder Dienstleistern, zu kommunizieren, ist seit dem Herbst möglich. Dadurch bleibt alles an einem Ort und der Wechsel zwischen Portal und E-Mail-Programm entfällt.
Sie können aber nicht nur Kontakte zur Konversation hinzufügen, sondern auch bequem aus dem etg24 Vorgang heraus Angebotsanfragen oder Aufträge erstellen. Alles wird dabei im digitalen Vorgang archiviert, Ihrer „Schaltzentrale“ zur effizienten Abarbeitung von Sanierungen, Schäden und Co.
Unsere Entwicklungsabteilung hat Vollgas gegeben, sodass die Liste von Funktionserweiterungen 2022 lang ist! Ein Beispiel: Die Funktion „Konversation“ wurde unter anderem um Wiedervorlagen und Terminierungen erweitert.
Setzen Sie sich Konversationen auf Wiedervorlage, um offene Rückmeldungen später überwachen zu können. Wird das Datum der Wiedervorlage erreicht, erhalten die verantwortlichen Mitarbeiter eine Nachricht und die Konversation wird farbig hervorgehoben.
Sie beantworten die ein oder andere Nachricht am Wochenende, möchten jedoch, dass die Rückmeldung erst werktags erfolgt? Kein Problem – mit etg24 wählen Sie für den Nachrichtenversand Datum und Uhrzeit aus, sodass die Nachricht wie gewünscht automatisch zum ausgewählten Zeitpunkt verschickt wird.
Teilnehmerlisten unterschreiben lassen war gestern. Heute nutzen Sie etg24 für Ihre nächste Eigentümerversammlung und führen das Einlassmanagement bequem per QR-Code durch. Ähnlich wie bei der Luca-App werden Ihre Eigentümer durch das Scannen des QR-Codes als aktive Teilnehmer eingeloggt. Seit Juni können alle Kunden unseren Check-In Banner im Online-Shop bestellen, um den Check-In Code unübersehbar zu präsentieren.
Damit sich Verwalterinnen und Verwalter vorstellen können, wie die digitale Zukunft der Eigentümerversammlung aussieht, musste ein Werbefilm her. Was hinter einem 3-minütigen Video alles an Arbeit und Aufwand steckt, überraschte uns. Die zwei vollgepackten Drehtage waren aber sehr spannend und vor allem amüsant. Besonders die Albtraum-Szenen haben für viel Lachen gesorgt. Die Statisten hatten großen Spaß die zankenden Eigentümer zu spielen. Das Streiten scheint wohl in der Natur des Menschen zu liegen 😉
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2022 starteten wir als Sponsor die Veranstaltungs-Saison mit der VDIV-Wintertagung, bei der allen Teilnehmern viel geboten wurde. Der Austausch und das Netzwerken standen im Mittelpunkt. Wir freuten uns darüber, dass so viele etg24 Kunden anwesend waren. Die Gelegenheit sich persönlich mit unseren Nutzern auszutauschen, ist für uns jedes Mal eine Bereicherung.
Wir feierten Filmpremiere! Anlässlich unseres neuen Werbefilms verzauberten wir unseren Messestand zum roten bzw. orangenen Teppich. An unserem Magic Mirror konnten die Teilnehmer Erinnerungen festhalten und den Schnappschuss direkt in Print und digitaler Form erhalten. Unsere drei Damen wurden dieses Jahr vom CTO Aimo Künkel höchst persönlich unterstützt.
Wir wollen die Zukunft der Immobilienbranche vorantreiben! Als Premium-Sponsor waren wir dieses Jahr beim Forum Zukunft mit dabei. In vielfältigen Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen wurden Impulse gesetzt und neue Perspektiven aufgezeigt. Unser CEO Bernhard Preisser war bei den Diskussionsthemen „Online ETV – Anbieter im Stresstest“ sowie „Die neue Stellung des Verwalters: Chancen nutzen und ergreifen“ involviert.
Das etg24 Entwicklungsteam, CEO Bernhard Preißer, der selbst Immobilienverwalter ist, und unsere Key-User kamen im Mai in Koblenz zusammen. Unsere Key-User sind Immobilienverwalter aus ganz Deutschland. Sie geben fachlichen Input und sorgen dafür, dass sich die Anforderungen von unterschiedlichen Verwaltungen in unserer Softwarelösung etg24 widerspiegeln. Für diese Aufgabe haben wir Key-User gewählt, die jahrelange Erfahrung in der Verwaltung mitbringen und ein Auge für die täglichen Herausforderungen der Kolleginnen und Kollegen haben. Vielen Dank an unsere Key-User für den bereichernden Austausch bei unseren Meetings!
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Wie verändert unsere Software den Arbeitsalltag in der Immobilienverwaltung? Diese Frage stellten wir einigen Verwaltungen dieses Jahr im Rahmen neuer Blog-Artikel. Besonders im Gedächtnis blieben uns die Interviews zum Thema Umlaufbeschluss. Seit Veröffentlichung der Funktion wurden mehr als 1.500 Umlaufbeschlüsse durchgeführt. Es fanden dabei 76.756 digitale Stimmabgaben von insgesamt 8.445 Online-Eigentümern statt (Stand Okt / 2022). Im Rahmen des Blog-Artikels haben wir nicht nur spannende Zahlen ausgewertet, sondern auch fünf Verwaltungen befragt, wie das WeMoG und der digitale Umlaufbeschluss ihren Arbeitsalltag verändert hat. Dabei waren sich alle einig: Der neue Prozess spart mindestens 50 Prozent an Arbeitsaufwand ein!
Weitere spannende Erfahrungsberichte finden Sie auf unserem Blog, bspw. zum Thema „Stressfreie Objektübergaben mit etg24“ oder „Mit der Sendungsfunktion Zeit und Geld sparen“
Abschließend bedanken wir uns bei allen Kunden, Interessenten, Partnern und Team-Mitgliedern für das großartige Jahr 2022.
In diesem Sinne wünschen wir besinnliche Weihnachten. Wir freuen uns schon auf 2023 mit Ihnen. Seien Sie gespannt!
Teilen sich mehrere Personen ein Objekt als gemeinschaftliches Eigentum, fallen diverse Aufgaben und Probleme an, die bewältigt und gelöst werden müssen. Diese Aufgaben und Probleme dürfen nicht ohne weiteres durch die einzelnen Eigentümer wahrgenommen werden, da diese andernfalls ihre Befugnisse überschreiten würden.
Häufig wird deshalb ein externer Verwalter bestellt, allerdings kann die Eigentümergemeinschaft als solche unter gewissen Voraussetzungen auch selbst die Verwaltung in die Hand nehmen. Wie die Selbstverwaltung funktioniert, welche Vor- und Nachteile sich dadurch ergeben und in welchen Fällen eine WEG in die Selbstverwaltung gehen sollte, wird in diesem Beitrag erklärt.
Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.
Bei der Beschlussfassung im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Umlaufbeschlüssen kann es zu Fehlern im Verfahren oder in inhaltlicher Hinsicht kommen. Die einzelnen Eigentümer müssen sich gegen rechtswidrige Beschlüsse schützen können, um zu verhindern durch die anderen Eigentümer übergangen zu werden. Dieser Schutz wird im Wohnungseigentumsgesetz dadurch gewährleistet, dass man einen WEG-Beschluss anfechten kann, § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 WEG.
Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.
Eigentümer können ihre Meinung im Rahmen der Eigentümerversammlung online oder in Präsenz in den Diskurs einbringen. Darüber hinaus stehen ihnen aber wenige Möglichkeiten zu, auf die Immobilienverwaltung durch einen meist externen Verwalter Einfluss zu nehmen. Damit der Verwalter durch eine Instanz kontrolliert, aber auch unterstützt wird, benötigt es ein weiteres Gremium, welches die Eigentümerinteressen vertritt.
Diese Aufgabe nimmt in der Eigentümergemeinschaft der sogenannte Verwaltungsbeirat wahr. Alles rund um das Thema Verwaltungsbeirat erfahren Sie hier!
Michaela Knodt | HEAD OF SALES
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Intuitiv, effizient und begeisternd einfach – die App für die digitale Verwaltung Ihrer Immobilien.
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