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WEG Abrechnung

Die WEG-Abrechnung analysiert die angefallenen Kosten und die erzielten Einnahmen einer WEG für das vorangegangene Wirtschaftsjahr. Sie dient damit, gemeinsam mit dem Wirtschaftsplan, der Sicherung der Liquidität der Gemeinschaft. Wirtschaftsplan und WEG-Abrechnung weisen daher an einigen Stellen Parallelen auf. Welche das sind, und wo gegebenenfalls Unterschiede bestehen, wird in diesem Blogbeitrag erläutert.

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Beschlussfassung WEG

Probleme müssen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam erörtert und gelöst werden. Um unterschiedliche Vorstellungen zusammenzubringen und möglichst die Interessen aller Eigentümer wahrnehmen zu können, entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft in Form von Beschlüssen. Wie Beschlüsse zu Stande kommen, welche Art von Beschlüssen es gibt und wie die Beschlussfassung in einer WEG abläuft, wird in diesem Beitrag erläutert.

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Wirtschaftsplan

Wirtschaftsplan in der WEG

Die Instandhaltung, Reparatur aber auch die reine Bewohnung eines Objekts verursachen Kosten, welche durch Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt werden müssen. Um die erforderlichen Einnahmen auf die anfallenden Kosten abstimmen und die Liquidität der Gemeinschaft sicherstellen zu können, ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Wie genau ein solcher Wirtschaftsplan aussieht, wer für die Erstellung verantwortlich ist, und welche sonstigen Anforderungen einzuhalten sind, wird Ihnen in diesem Beitrag erläutert.

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ein wichtiger Teil der Teilungserklärung ist die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Welche Anforderungen diese erfüllen muss und wo man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen kann, wird im Folgenden erläutert.

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Zertifizierter Verwalter

Zertifizierter Verwalter

Als Reaktion auf immer lauter werdende Forderungen nach einem „Sachkundenachweis“ für Verwalter wurde mit der WEG-Reform im Jahre 2020 ein sogenannter „zertifizierter Verwalter“ in das Wohnungseigentumsgesetz eingeführt. Was ein zertifizierter Verwalter ist, ob jede WEG einen solchen bestellen muss und welche konkreten Anforderungen ein zertifizierter Verwalter erfüllen muss, wird im folgenden Beitrag erläutert.

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WEG Reform

Die letzte WEG-Reform trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Mit dieser Reform wurde das Wohnungseigentumsrecht an sich stetig verändernde gesellschaftliche Bedürfnisse und Bedingungen angepasst. Welche Gründe den parlamentarischen Gesetzgeber zum Erlass dieser Reform bewegt haben und welche konkreten Änderungen vorgenommen wurden, wird in diesem Blogbeitrag erläutert.

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WEG Selbstverwaltung

Teilen sich mehrere Personen ein Objekt als gemeinschaftliches Eigentum, fallen diverse Aufgaben und Probleme an, die bewältigt und gelöst werden müssen. Diese Aufgaben und Probleme dürfen nicht ohne weiteres durch die einzelnen Eigentümer wahrgenommen werden, da diese andernfalls ihre Befugnisse überschreiten würden.
Häufig wird deshalb ein externer Verwalter bestellt, allerdings kann die Eigentümergemeinschaft als solche unter gewissen Voraussetzungen auch selbst die Verwaltung in die Hand nehmen. Wie die Selbstverwaltung funktioniert, welche Vor- und Nachteile sich dadurch ergeben und in welchen Fällen eine WEG in die Selbstverwaltung gehen sollte, wird in diesem Beitrag erklärt.
Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.

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WEG-Beschluss anfechten

Bei der Beschlussfassung im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Umlaufbeschlüssen kann es zu Fehlern im Verfahren oder in inhaltlicher Hinsicht kommen. Die einzelnen Eigentümer müssen sich gegen rechtswidrige Beschlüsse schützen können, um zu verhindern durch die anderen Eigentümer übergangen zu werden. Dieser Schutz wird im Wohnungseigentumsgesetz dadurch gewährleistet, dass man einen WEG-Beschluss anfechten kann, § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 WEG.

Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.

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Verwaltungsbeirat

Eigentümer können ihre Meinung im Rahmen der Eigentümerversammlung online oder in Präsenz in den Diskurs einbringen. Darüber hinaus stehen ihnen aber wenige Möglichkeiten zu, auf die Immobilienverwaltung durch einen meist externen Verwalter Einfluss zu nehmen. Damit der Verwalter durch eine Instanz kontrolliert, aber auch unterstützt wird, benötigt es ein weiteres Gremium, welches die Eigentümerinteressen vertritt.
Diese Aufgabe nimmt in der Eigentümergemeinschaft der sogenannte Verwaltungsbeirat wahr. Alles rund um das Thema Verwaltungsbeirat erfahren Sie hier!

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