
Einladungsfrist Eigentümerversammlung
Jeder Eigentümer kann im Rahmen von Abstimmungen in der Eigentümerversammlung seine individuellen Interessen verwirklichen. Um die Stimme überhaupt abgeben zu können, müssen die Eigentümer zunächst einmal Kenntnis von der geplanten Eigentümerversammlung erlangen. Die Eigentümer sollen außerdem ausreichend Zeit haben, sich auf die anstehende Versammlung vorzubereiten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Einladungsfrist vorgesehen. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um die Einladung zur Eigentümerversammlung.