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Beschlusssammlung

Im Laufe der Jahre nimmt die Zahl von Beschlüssen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer weiter zu. Mitunter kann es auch vorkommen, dass alte Beschlüsse angefochten oder aufgehoben werden. Für die Eigentümer wäre es schwierig, einen Überblick über alle getroffenen Beschlüsse und deren aktuelle Geltung zu behalten. Deshalb normiert das Wohnungseigentumsgesetz die Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung, § 24 Abs. 7 S. 1 WEG. Was es mit dieser Beschlusssammlung auf sich hat, wo diese zu finden ist und wie etg24 den Eigentümern und Verwaltern beim Umgang mit der Beschlusssammlung helfen kann, wird in diesem Beitrag erläutert.

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Hausordnung

Je größer eine Wohnanlage ist, desto vielfältiger sind auch die Bewohner des Objekts. Neben unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der Nutzung der Anlage, können auch kulturelle oder soziale Unterschiede zwischen den Bewohnern bestehen und zu Konflikten führen. Um Streitigkeiten vorzubeugen und ein möglichst einheitliches Verhalten hinsichtlich grundlegender Fragen sicherzustellen, kann eine Hausordnung sinnvoll sein. Wer eine Hausordnung erlassen kann, für wen diese verbindlich ist und viele weitere spannende Fragen, werden im Folgenden näher beleuchtet.

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Teileigentum

Gebäude dienen nicht nur zu Wohnzwecken, sondern werden häufig auch anderweitig genutzt, beispielsweise als Restaurant, Praxis oder aber als Anwaltskanzlei. Um ein Gebäude zu diesen Zwecken nutzen zu dürfen, muss erst ein entsprechendes Recht hierzu eingeräumt werden. Man spricht in diesen Fällen vom sogenannten Teileigentum. Wie das Teileigentum begründet wird, ob man Teileigentum kaufen kann und wo die Grenzen der Nutzung von Teileigentum liegen, wird im folgenden Beitrag erläutert.

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Protokoll Eigentümerversammlung

Neben den eigenen vier Wänden wird es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Orte geben, die durch alle Eigentümer gemeinschaftlich genutzt werden können und an denen man sich ab und an über den Jeder Eigentümer nimmt die Versammlung durch seine eigenen Augen, beeinflusst durch individuelle Emotionen und Vorprägungen wahr. Eine sachgerechte, objektive Bewertung des Geschehens in einer Eigentümerversammlung erscheint dadurch beinahe unmöglich. Diese Problematik beseitigt das Protokoll der Eigentümerversammlung weitestgehend. Was genau ein Protokoll der Eigentümerversammlung ist, wie es aufgebaut ist und wie ein solches zu Stande kommt, wird im Folgenden erläutert.

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Sondereigentum

Neben den eigenen vier Wänden wird es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Orte geben, die durch alle Eigentümer gemeinschaftlich genutzt werden können und an denen man sich ab und an über den Weg läuft. Man spricht vom sogenannten Gemeinschaftseigentum. Um Streitigkeiten zu vermeiden, stellt sich die Frage, wie diese Orte rechtlich einzuordnen sind und welche Rechte den Miteigentümern hinsichtlich dieser gemeinsamen Orte zukommen. Der folgende Beitrag liefert Antworten auf diese und andere Fragen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum.

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Einladungsfrist Eigentümerversammlung

Jeder Eigentümer kann im Rahmen von Abstimmungen in der Eigentümerversammlung seine individuellen Interessen verwirklichen. Um die Stimme überhaupt abgeben zu können, müssen die Eigentümer zunächst einmal Kenntnis von der geplanten Eigentümerversammlung erlangen. Die Eigentümer sollen außerdem ausreichend Zeit haben, sich auf die anstehende Versammlung vorzubereiten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Einladungsfrist vorgesehen. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um die Einladung zur Eigentümerversammlung.

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Gemeinschaftseigentum

Neben den eigenen vier Wänden wird es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Orte geben, die durch alle Eigentümer gemeinschaftlich genutzt werden können und an denen man sich ab und an über den Weg läuft. Man spricht vom sogenannten Gemeinschaftseigentum. Um Streitigkeiten zu vermeiden, stellt sich die Frage, wie diese Orte rechtlich einzuordnen sind und welche Rechte den Miteigentümern hinsichtlich dieser gemeinsamen Orte zukommen. Der folgende Beitrag liefert Antworten auf diese und andere Fragen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum.

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Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung

Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist notwendig, um wichtige Entscheidungen für die Gemeinschaft treffen zu können. Hierzu zählen neben der Verwaltung der Immobilie auch notwendige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen. Liegt die erforderliche Beschlussfähigkeit nicht vor, können diese Entscheidungen nicht getroffen werden.

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Vollmacht für die Eigentümerversammlung

Wichtige Entscheidungen über das gemeinschaftliche Eigentum werden im Rahmen der Eigentümerversammlung getroffen. Es kann allerdings vorkommen, dass Eigentümer zum Versammlungszeitpunkt – beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Abwesenheit – verhindert sind. Um dennoch die eigenen Interessen wahrnehmen zu können, kann eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung an bestimmte Personen erteilt werden.

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Gemeinschaftsordnung | Definition, Regeln & mehr

In einer WEG kann es immer wieder dazu kommen, dass die Interessen der Eigentümer im Widerspruch stehen. Jeder Eigentümer möchte seine Rechte so weitreichend wie möglich wahrnehmen können. Dadurch entsteht die Gefahr, dass es zu Interessenkonflikten mit den Rechten der anderen Eigentümer kommt. Um derartige Konflikte lösen, beziehungsweise vermeiden zu können, bedarf es gewissen Regeln, an die sich alle Eigentümer halten müssen. Solche Regeln finden sich in der Gemeinschaftsordnung.

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