Abrechnungsspitze
Am Anfang eines Jahres ist es häufig schwer vorherzusagen, wie hoch die Kosten der Verwaltung des Objekts sein werden. Insofern sind die Festsetzungen des Verwalters im Wirtschaftsplan häufig nicht 100 % zutreffend, wie sich am Ende des Jahres im Rahmen der Jahresabrechnung herausstellt. Bestehen Unterschiedsbeträge spricht man von einer Abrechnungsspitze. Wie sich diese konkret zusammensetzt, welche Folgen eine Abrechnungsspitze für die WEG auslöst und wer diese Folgen zu tragen hat, wird Ihnen in diesem Beitrag erklärt.