Jahresrückblick 2023
Ein erfolgreiches und ereignisreiches Jahr liegt hinter dem etg24 Team. In diesem Beitrag fassen wir die Highlights aus 2023 zusammen!
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Ein erfolgreiches und ereignisreiches Jahr liegt hinter dem etg24 Team. In diesem Beitrag fassen wir die Highlights aus 2023 zusammen!
Die letzte WEG-Reform trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Mit dieser Reform wurde das Wohnungseigentumsrecht an sich stetig verändernde gesellschaftliche Bedürfnisse und Bedingungen angepasst. Welche Gründe den parlamentarischen Gesetzgeber zum Erlass dieser Reform bewegt haben und welche konkreten Änderungen vorgenommen wurden, wird in diesem Blogbeitrag erläutert.
Teilen sich mehrere Personen ein Objekt als gemeinschaftliches Eigentum, fallen diverse Aufgaben und Probleme an, die bewältigt und gelöst werden müssen. Diese Aufgaben und Probleme dürfen nicht ohne weiteres durch die einzelnen Eigentümer wahrgenommen werden, da diese andernfalls ihre Befugnisse überschreiten würden.
Häufig wird deshalb ein externer Verwalter bestellt, allerdings kann die Eigentümergemeinschaft als solche unter gewissen Voraussetzungen auch selbst die Verwaltung in die Hand nehmen. Wie die Selbstverwaltung funktioniert, welche Vor- und Nachteile sich dadurch ergeben und in welchen Fällen eine WEG in die Selbstverwaltung gehen sollte, wird in diesem Beitrag erklärt.
Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.
Bei der Beschlussfassung im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Umlaufbeschlüssen kann es zu Fehlern im Verfahren oder in inhaltlicher Hinsicht kommen. Die einzelnen Eigentümer müssen sich gegen rechtswidrige Beschlüsse schützen können, um zu verhindern durch die anderen Eigentümer übergangen zu werden. Dieser Schutz wird im Wohnungseigentumsgesetz dadurch gewährleistet, dass man einen WEG-Beschluss anfechten kann, § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 WEG.
Wie die Anfechtungsklage von der Nichtigkeitsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 WEG abzugrenzen ist und unter welchen Voraussetzungen man einen WEG-Beschluss anfechten kann, wird im Folgenden erläutert.
Eigentümer können ihre Meinung im Rahmen der Eigentümerversammlung online oder in Präsenz in den Diskurs einbringen. Darüber hinaus stehen ihnen aber wenige Möglichkeiten zu, auf die Immobilienverwaltung durch einen meist externen Verwalter Einfluss zu nehmen. Damit der Verwalter durch eine Instanz kontrolliert, aber auch unterstützt wird, benötigt es ein weiteres Gremium, welches die Eigentümerinteressen vertritt.
Diese Aufgabe nimmt in der Eigentümergemeinschaft der sogenannte Verwaltungsbeirat wahr. Alles rund um das Thema Verwaltungsbeirat erfahren Sie hier!
Die Befugnis, einzelne Flächen des gemeinsamen Eigentumsobjekts exklusiv zu nutzen, kann sich grundsätzlich nur aus dem Teil- oder Wohnungseigentum ergeben. In manchen Fällen kann aber auch ein Interesse daran bestehen, einem Eigentümer exklusive Nutzungsrechte bezüglich einer Fläche, die eigentlich allen Eigentümern gemeinschaftlich zusteht, einzuräumen. Man spricht dann vom sogenannten Sondernutzungsrecht. Üblich ist beispielsweise ein Sondernutzungsrecht an einem Garten. Wie ein solches entsteht und welche Befugnisse des Berechtigten damit einhergehen, wird in diesem Blogbeitrag erläutert.
Die Besonderheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht darin, dass das Eigentumsobjekt als Ganzes nicht im alleinigen Eigentum einer Person steht. Vielmehr teilen sich mehrere Personen die Immobilie, wobei allerdings meistens nicht jeder Eigentümer in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Eigentümer haben einen individuellen Miteigentumsanteil. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Miteigentumsanteil!
Im Laufe der Jahre nimmt die Zahl von Beschlüssen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer weiter zu. Mitunter kann es auch vorkommen, dass alte Beschlüsse angefochten oder aufgehoben werden. Für die Eigentümer wäre es schwierig, einen Überblick über alle getroffenen Beschlüsse und deren aktuelle Geltung zu behalten. Deshalb normiert das Wohnungseigentumsgesetz die Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung, § 24 Abs. 7 S. 1 WEG. Was es mit dieser Beschlusssammlung auf sich hat, wo diese zu finden ist und wie etg24 den Eigentümern und Verwaltern beim Umgang mit der Beschlusssammlung helfen kann, wird in diesem Beitrag erläutert.
Je größer eine Wohnanlage ist, desto vielfältiger sind auch die Bewohner des Objekts. Neben unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der Nutzung der Anlage, können auch kulturelle oder soziale Unterschiede zwischen den Bewohnern bestehen und zu Konflikten führen. Um Streitigkeiten vorzubeugen und ein möglichst einheitliches Verhalten hinsichtlich grundlegender Fragen sicherzustellen, kann eine Hausordnung sinnvoll sein. Wer eine Hausordnung erlassen kann, für wen diese verbindlich ist und viele weitere spannende Fragen, werden im Folgenden näher beleuchtet.
Gebäude dienen nicht nur zu Wohnzwecken, sondern werden häufig auch anderweitig genutzt, beispielsweise als Restaurant, Praxis oder aber als Anwaltskanzlei. Um ein Gebäude zu diesen Zwecken nutzen zu dürfen, muss erst ein entsprechendes Recht hierzu eingeräumt werden. Man spricht in diesen Fällen vom sogenannten Teileigentum. Wie das Teileigentum begründet wird, ob man Teileigentum kaufen kann und wo die Grenzen der Nutzung von Teileigentum liegen, wird im folgenden Beitrag erläutert.
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